Was kostet ein Versicherungsmakler?
Kurz gesagt: Für dich kostet ein Versicherungsmakler in der Regel nichts extra. Er wird vom Versicherer über die Courtage bezahlt – und die ist im Beitrag bereits einkalkuliert, egal ob du über einen Makler, einen Vertreter oder selbst abschließt. Erstgespräch, Vergleich und Betreuung sind bei mir deshalb kostenlos.
„Wo ist der Haken?“ ist die häufigste Frage im ersten Gespräch. Deshalb hier ganz offen, wie ich bezahlt werde – und warum das für dich keinen Unterschied im Beitrag macht.
Wie ein Makler bezahlt wird
- Abschluss: Kommt über mich ein Vertrag zustande, zahlt der Versicherer mir eine Courtage. Die ist Teil der Kalkulation des Tarifs – der Beitrag ist derselbe, ob du über mich oder einen Vertreter des Versicherers abschließt.
- Betreuung: Bei vielen Verträgen gibt es zusätzlich eine kleine laufende Courtage. Dafür kümmere ich mich dauerhaft: Anpassungen, Fragen, Schadenfälle.
- Kein Abschluss: Wenn wir feststellen, dass du gut versichert bist, kostet dich das Gespräch trotzdem nichts.
Makler, Vertreter, Bank, Versicherungsberater – der Unterschied
| Für wen arbeitet er? | Auswahl | Bezahlung | |
|---|---|---|---|
| Versicherungsvertreter | Für eine (oder wenige) Gesellschaften | Nur deren Tarife | Provision vom Versicherer |
| Bank | Für die Bank und ihre Partner | Partnerprodukte | Provision |
| Versicherungsmakler | Für dich – rechtlich dein Interessenvertreter | Breiter Marktvergleich | Courtage vom Versicherer |
| Versicherungsberater | Für dich | Berät, vermittelt nicht | Honorar von dir |
Der Bundesgerichtshof hat den Makler schon 1985 als „treuhänderischen Sachwalter“ des Kunden bezeichnet. Heißt praktisch: Ich muss den Markt anschauen, dich richtig beraten – und ich hafte, wenn ich dabei Fehler mache.
Woran du einen seriösen Makler erkennst
- Eintrag im Vermittlerregister – meiner: vermittlerregister.info, Registrierungsnummer D-AP80-NCILV-65.
- Erstinformation – die bekommst du vor der Beratung. Hier meine.
- Berufshaftpflicht – ist für Makler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO Pflicht.
- Weiterbildung – mindestens 15 Stunden im Jahr sind vorgeschrieben.
- Keine Eile – ein guter Makler lässt dich in Ruhe entscheiden und erklärt dir schriftlich, warum er etwas empfiehlt.
Was du unterschreibst
Damit ich für dich arbeiten darf, brauche ich einen Maklervertrag und eine Maklervollmacht. Damit kann ich bei den Versicherern Unterlagen anfordern, Verträge prüfen und für dich verhandeln. Beides kostet dich nichts. Deine bestehenden Verträge bleiben dabei unverändert – nur der Ansprechpartner wechselt zu mir.
Kostenloses Erstgespräch
Hinterlass deine Nummer – ich rufe dich zurück und wir schauen, ob ich dir helfen kann. Ohne Kosten, ohne Verpflichtung.
Häufige Fragen
Was kostet ein Versicherungsmakler?
Für dich in der Regel nichts extra. Der Makler wird über die Courtage bezahlt, die der Versicherer im Beitrag bereits einkalkuliert hat.
Ist der Beitrag beim Makler teurer als direkt beim Versicherer?
Nein, der Tarifbeitrag ist derselbe – die Vergütung für die Vermittlung steckt im Tarif, egal über wen du abschließt.
Muss ich etwas zahlen, wenn ich nichts abschließe?
Nein. Erstgespräch und Versicherungs-Check sind bei mir kostenlos, auch wenn am Ende kein neuer Vertrag herauskommt.
Was ist der Unterschied zwischen Makler und Versicherungsberater?
Ein Versicherungsberater wird von dir per Honorar bezahlt und vermittelt keine Verträge. Ein Makler vergleicht den Markt, vermittelt Verträge in deinem Auftrag und wird über die Courtage der Versicherer bezahlt.
Kann ich den Maklervertrag wieder kündigen?
Ja. Wenn du nicht mehr von mir betreut werden möchtest, kannst du den Maklervertrag kündigen – deine Versicherungsverträge laufen davon unberührt weiter.