Ab 2027 gibt es eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge, die Riester ablöst: bis zu 540 € Zulage im Jahr, 300 € je Kind, 200 € Bonus für Berufseinsteiger – unabhängig vom Einkommen. Hier steht, was feststeht, was noch offen ist, und was es für dich bedeutet.
Das Altersvorsorgereformgesetz ist seit Mai 2026 im Bundesgesetzblatt. Das sind keine Pläne mehr, das sind die Regeln.
50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 €, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 €. Einkommensunabhängig.
Für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird. Zusätzlich zur Grundzulage.
Für alle unter 25, die mit dem Depot starten.
Mehr geht (bis 6.840 €), aber ohne Zulage. Mindestens 120 € im Jahr.
Keine Abgeltungsteuer auf Erträge, auch nicht beim Umschichten. Versteuert wird erst die Auszahlung – mit dem persönlichen Steuersatz.
Als lebenslange Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85. Bis zu 30 % auf einmal zu Beginn.
Drei Angaben, keine Anmeldung. Die Zulage ist gesetzlich festgelegt; die Hochrechnung bis zur Rente ist eine Annahme – ohne Kosten, ohne Steuer, ohne Garantie.
Langfristige Aktienmärkte lagen historisch darüber, Garantieprodukte darunter. Reine Annahme.
Das Altersvorsorgedepot ist kein einzelnes Produkt. Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie viel Schwankung du aushältst und was du sonst schon hast.
ETFs, Fonds oder Anleihen aus einer gesetzlichen Positivliste, selbst zusammengestellt. Höchste Chance, keine Garantie. Wird von Banken, Fondsgesellschaften und Brokern angeboten.
Die einfache Variante mit gesetzlichem Kostendeckel von 1 % – für alle, die nicht selbst auswählen wollen. Auch ein staatlicher Anbieter ist vorgesehen.
80 oder 100 % Beitragsgarantie. Weniger Rendite, dafür schläfst du ruhig. Typischerweise über Versicherer.
Versicherer dürfen das Depot in eine fondsgebundene Rentenversicherung einbetten – mit Zulagen, Fondsauswahl und lebenslanger Rente aus einer Hand. Das ist die Variante, zu der ich als Versicherungsmakler direkt berate.
Noch offen: Die Frühstart-Rente (10 € monatlich vom Staat für Kinder ab 6) ist nicht Teil dieses Gesetzes – angekündigt, aber Stand Oktober 2026 nicht beschlossen. Und: Bestehende Riester-Verträge laufen weiter; ob ein Wechsel sinnvoll ist, muss man im Einzelfall rechnen.
Welche Variante passt, wie sich das mit deiner bestehenden Vorsorge verträgt, worauf du bei den Kosten achten musst, und ob Riester-Umstieg oder nicht. Ich melde mich bei dir – kostenlos, unverbindlich, ohne Verkaufsdruck.
Deine Anfrage ist da – inklusive deiner Rechner-Werte, damit wir direkt bei deiner Situation einsteigen können. Du hörst in den nächsten zwei Werktagen von mir.
Am 1. Januar 2027. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt, verkündet wurde es am 29. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156). Für Neuverträge ersetzt es die Riester-Rente.
50 Cent je selbst eingezahltem Euro bis 360 € im Jahr, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 €. Höchstens 540 € Grundzulage. Dazu 300 € je kindergeldberechtigtem Kind und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige. Mindesteigenbeitrag 120 € im Jahr. Die Förderung ist einkommensunabhängig – anders als bei Riester gibt es keine Mindestbeitragsquote vom Einkommen.
Nachgelagert. In der Ansparphase keine Steuer auf Erträge, auch Umschichtungen lösen keine Abgeltungsteuer aus. In der Auszahlung werden Leistungen aus geförderten Beiträgen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert – der im Ruhestand meist niedriger ist als im Berufsleben.
Frühestens mit 65, spätestens mit 70 (früher nur, wenn bereits eine gesetzliche Altersrente bezogen wird). Als lebenslange Rente oder als Auszahlplan mindestens bis 85. Bis zu 30 % des Kapitals können zu Beginn auf einmal entnommen werden.
Der Vertrag läuft weiter. Ob ein Wechsel ins neue System sinnvoll ist, hängt von Garantie, Kosten und Restlaufzeit ab – das muss man im Einzelfall rechnen. Genau dafür ist die Erstberatung da.
Die Frühstart-Rente (10 € monatlich vom Staat für Kinder vom 6. bis 18. Lebensjahr) ist nicht Teil des beschlossenen Gesetzes. Sie ist angekündigt, aber Stand Oktober 2026 nicht beschlossen. Sobald sich das ändert, steht es hier.
Zu den Versicherungsvarianten – Garantieprodukte und das Depot im Versicherungsmantel – ja, das ist mein Bereich als Versicherungsmakler nach § 34d GewO. Für das freie Depot bei Bank oder Broker braucht es eine Erlaubnis nach § 34f GewO; dafür arbeite ich mit entsprechend zugelassenen Kollegen zusammen und sage dir das offen.
Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), FAQ des Bundesfinanzministeriums, Fachpresse (Stand Oktober 2026). Keine Steuer- oder Rechtsberatung; alle Angaben ohne Gewähr. Der Rechner zeigt die gesetzliche Zulage und eine vereinfachte Hochrechnung ohne Kosten, Steuern und Inflation.